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Mietvertrag


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Mietvertrag

zwischen

Verleih von Eventmodulen

Benedikt Ansmann Vorheide 13 49439 Steinfeld als Vermieter

    Tel.05492-557883 Mobil:0176-84820092

            und dem  Mieter/der Mieterin

Name:

Vorname:

Adresse:

Wohnort:

Telefon:

Aufstellungsort: 

 

Mietobjekte:

o Hüpfburg Kuh             

 PKW-Anhänger VEC-HB 69

 

o Hüpfburg Flugzeug    

 PKW-Anhänger VEC-BA 14

 

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Abholdatum:                                    Uhrzeit:

Zurück am:                            

Uhrzeit:

___________________________________________________________________

 

Aufbau und Abbau durch Hüpfburg-Bene.de   

Aufbaudatum:                                  Uhrzeit:

Abbaudatum:                                   Uhrzeit:

 

Der Aufbau erfolgt auf:

o Rasen            o Pflaster/Beton             o Sand                   o Indoor  

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Gesamtbetrag:   

                                                   Datum:                   

 

Steuerbefreiung gem. § 19 USTG 

 

Mit den aufgeführten Mietbedingungen / Nutzungsbedingungen / und Transport der Hüpfburg erkläre ich mich einverstanden.

Ein Exemplar wurde an mich ausgehändigt.

 

Unterschrift Mieter:                                             Unterschrift Vermieter:

 

 Spielsteine

Die Vermietung von " Spielstein-Bene" ist für private und gewerbliche Veranstaltungen.

Dem Mieter sind Art, Aussehen und Eigenschaften der Spielstein bekannt. Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden.

1. Der Vermieter behält sich grundsätzlich das Recht vor, bei Abholung der Spielsteine eine Kaution in Höhe von  50,00 je 1.000 vermieteter Steine zu verlangen.

2. Der Vermieter haftet nicht für Schäden aus der Nutzung der Spielsteine durch den Mieter. Die Haftung des Vermieters für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt hiervon unberührt.

3. Die Spielsteine dürfen nur von Personen im Alter ab 3 Jahren genutzt werden, die Nutzung erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr.

4. Der Mieter übernimmt am Ort der Veranstaltung die Haftung für die komplett angemieteten Spielsteine in Bezug auf Feuer- Wasserschäden, Vandalismus, mutwillige Beschädigung und Diebstahl. Außerdem hat der Veranstalter dafür Sorge zu tragen, da in der Vermietungszeit in der die Spielsteine nicht genutzt werden, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden die sichere Unterbringung an einen diebstahlsicheren Ort gewährleistet ist.

5. Zahlbar ist der Mietpreis jeweils bei Abholung der Mietgegenstände in bar ohne Abzug. Mögliche Regressforderungen wegen Beschädigung oder Diebstahl müssen sofort, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen nach Rückgabe schriftlich durch den Vermieter geltend gemacht werden.

6. Für Abholung und Rücklieferung ist ausschließlich der Veranstalter zuständig. Soweit Hüpfburg-Bene.de  den Transport übernehmen soll, wird dies mit zusätzlichen Kosten berechnet, je 1.000 Spielsteine und 0,35 Euro je gefahrenen Km berechnet.


70.00 Euro am Tag Verleihgebühr.