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Transport der Hüpfburg:    

 Zum Transport der Hüpfburg wird ein PKW mit Anhängerkupplung benötigt, da die Hüpfburg mit unserem Anhänger transportiert wird. Der Mieter ist vor Transport der Hüpfburg verpflichtet zu überprüfen, ob sein Fahrzeug zum Transport des Anhängers geeignet ist.  

Der Mieter hat bei der Übernahme des Anhängers die folgenden Punkte zu beachten bzw. zu prüfen:   

  • Maße des Anhängers: 2,21 m hoch, 3,75 m lang, 1,76 m breit. 

  • das zulässige Gesamtgewicht beträgt 750 kg. 

  • Tatsächliches Gewicht ca.580 kg

  • Funktionstüchtigkeit (Licht, Stützrad, Stützen, Scharniere, usw.)
  • Der Hänger besitzt einen 7-poligen Stecker, ein Adapter steht zur Verfügung.  Der Anhänger ist haftpflichtversichert. Diese Versicherung des Anhängers tritt nur in Kraft, wenn der Anhänger nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden ist. Ansonsten haftet bei Unfällen der Halter des Zugfahrzeuges.
  • Die Hüpfburg ist mit einer Transporthülle verpackt, auf einem Rollwagen liegend, sodass die Hüpfburg direkt vom Anhänger auf die Unterlegplane geschoben werden kann bzw. umgekehrt beim Aufladen. Es ist zu vermeiden, die Hüpfburg über den Boden zu ziehen oder über scharfkantige Steine, Schotter oder Split zu rollen, zu ziehen oder gar darauf aufzubauen.